Schutzmassnahmen zu Covid19 - dies gilt es einzuhalten
Abstand halten und Maske tragen gilt auch bei uns
Wir halten uns an die Beschlüsse des Bundes - zusammen mit euch Gäste können wir die Massnahmen zum Schsutz von Covid-19 einhalten.
Es gilt:
-Gäste mit Covid-19 Symptomen dürfen nicht ins Skigebiet und werden auch nicht befördert.
- Maske tragen beim Anstehen, an der Kasse und an und auf den Skiliften (gilt auch auf Tellerlift und beim Seillift der Skischule) und auf der Sesselbahn
- Abstand halten beim Anstehen, bei der Kasse und auf dem Parkplatz
- Für Kinder vor ihrem 12. Geburtstag gilt keine Maskentragepflicht.
- Und halten Sie sich an die spezifischen Konzepte der Resturants und des Sportgeschäftes.
Damit die Schweiz Skifährt danken wir euch Gäste für die Kooperation
Schutzkonzept - Stand 8.12.2020 Schutzkonzept_COVID-19_Grimmialp_Wi2020_21_Stand_20201208.pdf